Ob sofort oder erst in wenigen Tagen – ein solcher „echter“ Tipp wird sich für Sie auszahlen. Tippgeber erhalten nach einer erfolgreichen Vermittlung eine faire Provision!
Ob sofort oder erst in wenigen Tagen – ein solcher „echter“ Tipp wird sich für Sie auszahlen. Tippgeber erhalten nach einer erfolgreichen Vermittlung eine faire Provision!
Rechenbeispiel:
Sie vermitteln uns den Kontakt zu einem Immobilien-Verkäufer, der seine Immobilie für 600.000,- Euro verkaufen möchte. Es wird ein Vertrag mit uns geschlossen und wir verkaufen die Immobilie zu diesem Preis:
Kaufpreis:
600.000,- Euro
Provision Verkäufer 3% (excl. MWSt.):
18.000,- Euro
Ihre 10% Tippgeber-Provision:
1.800,-Euro*
*Die Tippgeber-Vergütung richtet sich nach der gezahlten Provision.
Sofort nach Eingang der Provision wird Ihre Tippgeber-Provision ausgezahlt.
Voraussetzung ist, dass der Vermarktungsauftrag mit dem Eigentümer/ Bevollmächtigten geschlossen ist. Nach erfolgreicher Vermarktung durch die REAL ESTATES by IBS GMBH wird die Provision vom tatsächlich erzielten Verkaufspreis/ Einkaufspreis gemäß vorstehenden Bedingungen und unseren AGB (neueste Fassung) fällig.
Die REAL ESTATES by IBS GmbH behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Bei Nichtzahlung unserer Provision folgt keine Auszahlung des Tippgeberhonorars. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung. Personen die einem Standesrecht unterliegen, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das vorstehende Angebot nicht an diesen Personenkreis gerichtet ist, die in einem besonderem Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/ Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprovisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.